Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim beauftragt den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim – Angelbachtal – Zuzenhausen die Abwägung der eingegangenen Hinweise wie in der „Zusammenfassung und Kommentierung“ dargestellt durchzuführen und in den Entwurf der 4. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (Gewerbegebiet Brückel in Angelbachtal) einarbeiten zu lassen. Der gemeinsame Ausschuss soll die Verwaltung beauftragen, im Anschluss die Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.