Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Dem Oberbürgermeister der Stadt Sinsheim wird, sofern er nicht für eigene Person handelt, rückwirkend und für die Zukunft Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erteilt. Ebenfalls wird ihm das Recht zur Erteilung von Untervollmachten unter Befreiung des Bevollmächtigten von den Beschränkungen des § 181 BGB eingeräumt.

 

Diese Vollmacht gilt ausschließlich zur Abgabe von Erklärungen, Anträgen, Zustimmungen, Genehmigungen oder Bewilligungen im Rahmen von Grundstücksgeschäften.