OB Albrecht berichtet, wie mittlerweile auch den Medien zu entnehmen war, habe das Verwaltungsgericht Karlsruhe abschließend in Sachen Baugenehmigung zu Gunsten der Stadt entschieden. D.h. die Aufhebung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Krematoriums mit Abschiedsraum war rechtmäßig. Wie zu erwarten war, habe die Stadt gestern ein Schreiben der Anwälte der Krematorium in Reihen GmbH erreicht, das die Überschrift „Klageverfahren“ trage. Die Gegenseite erwarte eine kurzfristige Anzahlung von 600.000 € gegen Rückgabe des Grundstücks Zug um Zug. Dieses Geld werde natürlich nicht gezahlt, wer etwas wolle, müsse tatsächlich klagen. Er gehe davon aus, dass die Stadt bei der Haftungsfrage nicht alleine dastehe.