StR Seitz möchte wissen, welche Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens beteiligt werden.

 

OB Albrecht erklärt, dass etwa 30 verschiedene Träger angehört werden.

 

Herr Schutz ergänzt, dass ein Wahlrecht seitens der Verwaltung besteht. So gebe es in naturschutzrechtlichen Angelegenheiten beispielsweise die Möglichkeit, entweder den BUND oder NABU anzuhören. Es käme hier darauf an, welcher Träger im vorliegenden Fall welche Interessen vertritt.