StR Schubert erkundigt sich, welche Unterbringungsmöglichkeiten seitens der Stadt es für die Betroffenen bei häuslicher Gewalt gibt.

 

Herr Schleifer erklärt, dass die Entscheidung über eine mögliche Unterbringung im Einzelfall getroffen würde. Beim Auftreten eines Falles von häuslicher Gewalt sei zunächst die Polizei zuständig. Nach Einleitung des Verfahrens würde in der Regel ein Platzverweis gegen den Verursacher ausgesprochen werden. Dies sei lt. Herrn Schleifer leider kein Einzelfall.