Sitzung: 28.09.2010 Gemeinderat
Ein Einwohner
meldet sich zu Wort. Er
möchte StRin Würfel zwei Artikel des Grundgesetzes vorlesen lassen und stellt
sich dazu hinter ihren Sitzplatz.
OB Geinert
erläutert die Regelungen der Geschäftsordnung des Gemeinderates hinsichtlich
der Frageviertelstunde und bittet den Einwohner, nun seine konkrete
Frage zu stellen. Er weist ihn darauf
hin, dass StRin Würfel nichts vorlesen werde.
Der Einwohner
antwortet, dass dies, die Artikel des Grundgesetzes seine
Frage seien.
OB Geinert erwidert,
dass die Verordnungen der Stadt Sinsheim verfassungskonform seien.
Der Einwohner sagt, Artikel 1 des Grundgesetzes sei wichtig, das Wellness –
OB
Geinert unterbricht den
Einwohner und betont die Regelungen der
Geschäftsordnung. Er bittet den Einwohner, nun seine konkrete
Frage zu stellen.
Der Einwohner
verweist erneut auf das Grundgesetz.
OB Geinert
macht von seinem Hausrecht Gebrauch und entzieht dem Einwohner
das Wort. Er fordert ihn nachdrücklich auf,
sofort seine Frage zu einer anderen Angelegenheit der Gemeinde zu stellen oder
sich zu setzen.
Der Einwohner verlässt den Sitzungssaal.