Ein Einwohner meldet sich zu Wort. Er möchte StRin Würfel zwei Artikel des Grundgesetzes vorlesen lassen und stellt sich dazu hinter ihren Sitzplatz.

 

OB Geinert erläutert die Regelungen der Geschäftsordnung des Gemeinderates hinsichtlich der Frageviertelstunde und bittet den Einwohner, nun seine konkrete Frage zu stellen. Er weist ihn darauf hin, dass StRin Würfel nichts vorlesen werde.

 

Der Einwohner antwortet, dass dies, die Artikel des Grundgesetzes seine Frage seien.

 

OB Geinert erwidert, dass die Verordnungen der Stadt Sinsheim verfassungskonform seien.

 

Der Einwohner sagt, Artikel 1 des Grundgesetzes sei wichtig, das Wellness

 

OB Geinert unterbricht den Einwohner und betont die Regelungen der Geschäftsordnung. Er bittet den Einwohner, nun seine konkrete Frage zu stellen.

 

Der Einwohner verweist erneut auf das Grundgesetz.

 

OB Geinert macht von seinem Hausrecht Gebrauch und entzieht dem Einwohner das Wort. Er fordert ihn nachdrücklich auf, sofort seine Frage zu einer anderen Angelegenheit der Gemeinde zu stellen oder sich zu setzen.

 

Der Einwohner verlässt den Sitzungssaal.