Beschluss:
a) Der Gemeinderat stimmt zu, einen gemeinsamen Eltern-Kind-Bereich für das Hallen- und Sportbad sowie das Wellness- und Gesundheitsbad vorzusehen. Baulich wird dieser Bereich auf dem städtischen Grundstück des Hallen- und Sportbades angesiedelt.
b) Der Gemeinderat nimmt den Verfahrensstand „Bäderverträge“ zur Kenntnis.