Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

 

a) Die Baulandumlegung für den Bereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Sägmühlweg / Wiesenstraße“ in Reihen wird hiermit vom Gemeinderat gem. § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.

 

b) Zur Durchführung der Verfahren wird folgender Umlegungsausschuss gebildet:

 

     Vorsitzender:                          OB Geinert

     Stellv. Vorsitzender:              BM Keßler

 

     Ausschussmitglieder:           Stellvertreter:

     StR Hesch                              StR Münkel

     StRin Würfel                          StR Neulinger

     StR Hennig                            StR Holzwarth

     StR Göschel                           StR Skrobanek

     StR Hertel                               StR Jürgen Bauer

 

Beratende Sachverständige gem. § 5 DVO zum BauGB

 

Vermessungssachverständiger:     Obervermessungsrat Klaus Ritter

 

Beratender Sachverständiger:        der vom Vermessungsamt des Rhein-Neckar-Kreises zu benennende Sachbearbeiter des Umlegungsverfahrens

 

c)  Die technische Durchführung der Umlegung wird dem Vermessungsamt des Rhein-Neckar-Kreises übertragen.