Beschluss:

 

1.   Nach Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen (Stellungnahmen) wird dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Oberer Renngrund (Sondergebiet Zweckbestimmung Krematorium)“ zugestimmt. Maßgebend sind der Bebauungsplanentwurf vom 19.07.2010, der Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften vom 19.07.2010 sowie die Begründung vom 19.07.2010.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) durchzuführen und basierend auf dem Vertragsentwurf der Beschlussvorlage einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB auszuarbeiten.

 

2.   Der letzte Absatz des Entwurfes des städtebaulichen Vertrages erhält folgende Fassung:

Der Betreiber garantiert, dass die Gesamtdauer der Bypasszustände nicht größer als 1 Stunde pro Betriebsjahr ist. Wird innerhalb eines Betriebsjahres eine Bypassbetriebsdauer von einer Stunde erreicht, ist der Kremierungsbetrieb für den Rest des Betriebsjahres einzustellen.

Der Messwertrechner wird so ausgerüstet, dass Bypassbetriebszustände protokolliert und unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Die Messberichte über die kontinuierliche Emissionsmessung sowie die Protokolle über die Bypassbetriebszustände werden der Aufsichtsbehörde während der gesamten Betriebsdauer des Krematoriums alle 3 Monate vorgelegt (nicht nur während des ersten Betriebsjahres).

Der Schornstein erhält eine Höhe von mindestens 19 m über Erdgleiche.