Sitzung: 27.07.2010 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 4, Befangen: 1
Vorlage: GR/062/2010
Beschluss:
1. Nach Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen (Stellungnahmen)
wird dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der Satzung über örtliche
Bauvorschriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Oberer Renngrund
(Sondergebiet Zweckbestimmung Krematorium)“ zugestimmt. Maßgebend sind der
Bebauungsplanentwurf vom 19.07.2010, der Satzungsentwurf über örtliche
Bauvorschriften vom 19.07.2010 sowie die Begründung vom 19.07.2010.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage)
durchzuführen und basierend auf dem Vertragsentwurf der Beschlussvorlage einen
städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB auszuarbeiten.
2. Der letzte Absatz des Entwurfes des
städtebaulichen Vertrages erhält folgende Fassung:
Der Betreiber garantiert, dass die Gesamtdauer der Bypasszustände nicht größer
als 1 Stunde pro Betriebsjahr ist. Wird innerhalb eines Betriebsjahres eine
Bypassbetriebsdauer von einer Stunde erreicht, ist der Kremierungsbetrieb für
den Rest des Betriebsjahres einzustellen.
Der Messwertrechner wird so ausgerüstet, dass Bypassbetriebszustände
protokolliert und unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Die Messberichte über die kontinuierliche Emissionsmessung sowie die Protokolle
über die Bypassbetriebszustände werden der Aufsichtsbehörde während der
gesamten Betriebsdauer des Krematoriums alle 3 Monate vorgelegt (nicht nur
während des ersten Betriebsjahres).
Der Schornstein erhält eine Höhe von mindestens 19 m über Erdgleiche.