h) StR Seitz spricht den Einsatz von Streumitteln in der Winterperiode an. Lt. der städtischen Streupflichtsatzung seien auftauende Streumittel nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Er habe jedoch den Eindruck, dass dies den Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt sei. Er habe sich deshalb bereits im Februar an Herrn Schleifer und Herrn Münch gewandt mit der Bitte, hierauf im Stadtanzeiger hinzuweisen. Er möchte wissen, ob dies noch geschehe?

 

     OB Geinert sagt einen Hinweis in der nächstmöglichen Ausgabe des Stadtanzeigers zu. Für die Weihnachtsausgabe sei der Redaktionsschluss jedoch schon vorbei. Ein solcher Hinweis sei immer hilfreich.

 

     Herr Uhler weist darauf hin, dass in unseren Breitengraden der Einsatz von Split schlecht sei, da hierfür zu wenig Schnee falle.

 

     StR Karlheinz Hess bittet, im Stadtanzeiger ebenfalls darauf hinzuweisen, dass eine Straßenseite von parkenden Autos freigehalten werden solle, damit der Winterdienst auch durchfahren könne.