Beschluss:
Der Gemeinderat bildet gemäß § 41 Gemeindeordnung den „Haushaltssausschuss“ als beratenden Ausschuss des Gemeinderates und wählt die Mitglieder entsprechend der Vorlage.
Beschluss:
Der Gemeinderat bildet gemäß § 41 Gemeindeordnung den „Haushaltssausschuss“ als beratenden Ausschuss des Gemeinderates und wählt die Mitglieder entsprechend der Vorlage.