Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 6

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Innenstadt Sinsheim“ entsprechend der im Lageplan vom 28.09.2009 umgrenzten Fläche. Ziel des Bebauungsplanes ist eine städtebauliche Regelung von Vergnügungsstätten.

 

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele der Planung wird auf Grund von § 3 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.