Beschluss:
Aufgrund der §§ 8.1 Nr. 2 und 13.1 EigBG vom 19.06.1987 (GBl. S. 284), der §§ 7 bis 10 EigBGDV vom 22.07.1987 (GBl. S. 306) i.V. mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 03.10.1983 (GBl. S. 577) in der jeweils gültigen Fassung wird der Nachtrags-Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2009 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Erfolgsplan wird wie folgt geändert.
Die Einnahmen und Ausgaben
erhöhen sich um 755.400 €
auf 16.630.400 €
Die Veränderung bei den Einnahmen und Ausgaben
betrifft die Betriebszweige wie folgt:
Wasserversorgung +/- 0 €
Abwasserbeseitigung +/- 0 €
Baubetriebshof +/- 0 €
Freibad + 755.400 €
Beteiligungen +/- 0 €
Der Vermögensplan wird wie folgt geändert:
Die Einnahmen und Ausgaben
erhöhen sich um 280.100 €
auf 7.649.100 €
Die Veränderung bei den Einnahmen und Ausgaben
betrifft die Betriebszweige wie folgt:
Wasserversorgung + 100.000 €
Abwasserbeseitigung + 570.000 €
Baubetriebshof + 50.000 €
Freibad + 50.100 €
Beteiligungen +/- 0 €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird unverändert auf 0 €
festgesetzt
§ 2
Der
Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird um 720.000
€ erhöht und auf 4.724.000 € festgesetzt.
§ 3
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 2.500.000 € festgesetzt.