Sitzung: 03.11.2009 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Enthaltungen: 1
Vorlage: GR/081/2009
Beschluss:
Aufgrund der §§ 79 und 82 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ff.,
ber. S. 698) wird folgende 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
1. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs-
haushaltes reduzieren sich jeweils um 4.585.300 €
auf 60.967.600 €
2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögens-
haushaltes erhöhen sich jeweils um 4.865.500 €
auf 23.171.000 €
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
erhöht sich ohne Umschuldungen um 4.000.000 €
auf 7.000.000 €
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen erhöht sich um 2.740.700 €
auf 13.446.700 €
§ 2
Der dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte geänderte Stellenplan ist Bestandteil der Nachtragssatzung.
§ 3
Der übrige Inhalt der vom Gemeinderat am 19.12.2008 beschlossenen Haushaltssatzung 2009 erfährt keine Veränderung.