Beschluss:
1.
Der Gemeinderat beschließt entsprechend den Ziffern 2,
3, 4 und 5 der Vorlage die Neubildung der beschließenden Ausschüsse, des
beratenden Ausschusses sowie der gemeinderätlichen Beiräte und Kommission.
2.
Der
Gemeinderat wählt die in der Anlage zur Vorlage namentlich benannten ordentlichen
und stellvertretenden Mitglieder in die verschiedenen gemeinderätlichen
Ausschüsse, Beiräte und Kommission und legt die Stellvertretung fest.
3.
Der
Gemeinderat wählt die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen in den
Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft
Sinsheim / Angelbachtal / Zuzenhausen.
4.
Der
Gemeinderat wählt die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen in die
Verbandsversammlungen der verschiedenen Wasserversorgungs- bzw. Abwasserzweckverbände unter Berücksichtigung
der in der Sitzung mitgeteilten Änderung beim Abwasserzweckverband „Oberes
Elsenztal“.
5.
Der
Gemeinderat entsendet die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen in
den
- Beirat der
- Aufsichtsrat
der Stadtwerke
Sinsheim Versorgungs GmbH & Co. KG.