Ein Einwohner, Reihen, erkundigt sich nach dem Sachstand „Krematorium Reihen“.

 

OB Geinert antwortet, derzeit laufe ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, dessen Ergebnis noch offen sei.

 

Der Einwohner erkundigt sich, ob das Krematorium auf dem Friedhofsgelände errichtet werden solle.

 

OB Geinert erwidert, er könne hierzu noch keine Auskunft geben, da man sich noch in der Vorplanung befinde und noch keine Vorabstimmung im Gemeinderat erfolgt sei. Diese Vorabstimmung müsse jedoch erfolgen, bevor er sich zu den weiteren Planungen äußern könne.

 

Der Einwohner unterbricht OB Geinert und stellt weitere Detailfragen zum Sachstand.

 

OB Geinert entzieht dem Einwohner unter Verweis auf § 27 der Geschäftsordnung des Gemeinderates das Wort.

 

Der Einwohner stellt weitere Fragen, die von OB Geinert nicht mehr beantwortet werden.

 

Ein anderer Einwohner, Reihen, spricht ebenfalls zum Thema „Krematorium Reihen“ und bezieht sich auf eine Begehung von BM Keßler auf dem Friedhof in Reihen, bei der auch weitere Personen anwesend gewesen seien, die Pläne in der Hand hielten. Er erkundigt sich, ob es nicht besser gewesen wäre, bei dieser Besichtigung, die bei den Beobachtern den Eindruck erweckt haben, sie stünde im Zusammenhang mit dem Krematorium, gleich den neuen Ortsvorsteher und die Mitglieder des Ortschaftsrates hinzuzuziehen. Er bittet darum, die Bevölkerung von Reihen bei der neuen Standortsuche besser zu beteiligen als bei dem ersten Verfahren.

 

OB Geinert erwidert, dass die Verwaltung das Bebauungsplanverfahren erst noch vorbereite, in einem solch frühen Stadium sei es noch nicht sinnvoll, alle zu beteiligen.

 

OB Geinert sichert nochmals zu, den Reihener Ortschaftsrat und die Reihener Bevölkerung zu informieren und zu beteiligen.