Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.    Zur Verbesserung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Beförderungspraxis beschließt der Gemeinderat, dass bei Beförderungen ab dem 01.01.2015
- bis A 8 – die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von derzeit einem Jahr einzuhalten ist. Eine zusätzliche Sinsheim spezifische Wartezeit ist darüber hinaus nicht notwendig.
- von A 9 bis A 10 zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit für Beförderungen eine Sinsheim spezifische Wartezeit von einem Jahr einzuhalten ist.
- von A 11 bis A 12 zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit für Beförderungen eine Sinsheim spezifische Wartezeit von zwei Jahren einzuhalten ist.
- ab A 13 zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit für Beförderungen eine Sinsheim spezifische Wartezeit von drei Jahren einzuhalten ist. Ausnahmen von den in diesem Orientierungsrahmen getroffenen Regelungen sind in besonders begründeten Fällen möglich.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt, auf die bisher bestehende dreimonatige Wiederbesetzungsverzögerung bei frei werdenden Stellen ab dem 01.01.2015 zu verzichten.

 

3.    Der Gemeinderat beschließt auf die grundsätzliche Befristung aller Personalstellen über den Zeitraum von zwei Jahren zu verzichten. Ab dem 01.01.2015 entscheidet der Oberbürgermeister über den Befristungszeitraum bzw. über den Verzicht auf eine Befristung.

 

4.    Die Bindungswirkung des bestehenden Beschlusses des Gemeinderates vom 12.11.2013, dass die Stellen von Abteilungsleitungen bei der Stadt Sinsheim künftig bis maximal A 12 ausgewiesen werden, findet keine analoge Anwendung für den Bereich der Beschäftigten.

 

5.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung der Grundlagen eines Personalentwicklungskonzepts. Auf dieser Basis soll dann die Entscheidung über die tatsächlichen Themenfelder eines Personalentwicklungskonzeptes getroffen werden.