Beschluss:
Aufgrund
von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat
die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich
Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm:
§ 1
Der Haushaltsplan
wird festgesetzt mit
1.
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 99.716.000 €
davon
im Verwaltungshaushalt 80.810.000 €
im Vermögenshaushalt 18.906.000 €
2.
dem
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von 6.200.000 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 7.912.000 €
§ 2
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite wird
auf 3.500.000 €
festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze der Realsteuern werden
festgesetzt
1.
für die
Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A auf 330 v. H.
b) für die Grundstücke
Grundsteuer B auf 380 v. H.
2.
für die
Gewerbesteuer auf 370 v. H.
der Steuermessbeträge
§ 4
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan
ist Bestandteil der Haushaltssatzung.
Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen
In diesem Zuge ließ OB Albrecht über die
Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes,
die Kreditermächtigungen, die Verpflichtungsermächtigungen und die
Kassenkredite einzeln abstimmen.