Beschluss:

 

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1.        den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                                      99.716.000 €
davon

im Verwaltungshaushalt                                80.810.000 €

im Vermögenshaushalt                                   18.906.000 €

 

2.        dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) in Höhe von                                                          6.200.000 €

 

3.     dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von                                                                                         7.912.000 €

 

 

§ 2

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf     3.500.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze der Realsteuern werden festgesetzt

1.        für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer A auf                                    330 v. H.

b) für die Grundstücke

Grundsteuer B auf                                    380 v. H.

 

2.        für die Gewerbesteuer auf 370 v. H.

der Steuermessbeträge

§ 4

 

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.

 

 

                                                              Abstimmungsergebnis:     36 Ja-Stimmen

                                                                                                               1 Nein-Stimme

                                                                                                               2 Enthaltungen

 

In diesem Zuge ließ OB Albrecht über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes und des Vermögenshaushaltes, die Kreditermächtigungen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Kassenkredite einzeln abstimmen.