Sitzung: 09.12.2014 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: GR/136/2014
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die
Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung WVS).
Auf der Grundlage der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten „Ermittlung der
Wasserversorgungsgebühren“ übt der Gemeinderat sein „pflichtgemäßes Ermessen“
dahingehend aus, dass über die Wasserversorgungsgebühren 100 % der
ansatzfähigen Kosten zu decken sind.