Beschluss:
Aufgrund von §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21.10.2014 folgende Nachtragssatzung
für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
1. Die Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes erhöhen sich
jeweils um
1.331.000 €
auf 79.887.000
€
2. Die Einnahmen und Ausgaben des
Vermögenshaushaltes erhöhen sich
jeweils um
2.202.000 €
auf 20.299.000
€
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
reduziert sich ohne Umschuldungen um 600.000 €
auf 2.700.000 €
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen erhöht sich um 304.000 €
auf 6.736.000 €
§ 2
Der übrige Inhalt der vom Gemeinderat am 13.12.2013 beschlossenen Haushaltssatzung 2014 erfährt keine Veränderung.