Beschluss:

 

Der Gemeinderat schlägt gemäß § 192 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 2 Absatz 2 der Gutachterausschussverordnung zur Bestellung durch den Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal-Zuzenhausen die Vertreter Sinsheims, entsprechend der Auflistung nach Anlage 2 zur Vorlage, vor.