Sitzung: 07.10.2014 Gemeinderat
OB Albrecht beantwortet die Anfrage von StR Hertel aus
der Sitzung des Hauptausschusses am 30.09.2014. Es gebe klare vertragliche
Regelungen mit der AVR, wann nach der Verlegung der Fernwärmeleitungen die
betroffene Straßendecke nur auszubessern und wann ganz zu erneuern sei. Dies
hänge jedoch von mehreren Faktoren ab, z.B. der Erhaltungszustand der Straßenoberfläche,
deren verkehrliche Bedeutung, Umfang des „Aufreißens “ der Straßenoberfläche
und Unterbau u. ä..