OB Albrecht beantwortet die Anfrage von StR Hertel aus der Sitzung des Hauptausschusses am 30.09.2014. Es gebe klare vertragliche Regelungen mit der AVR, wann nach der Verlegung der Fernwärmeleitungen die betroffene Straßendecke nur auszubessern und wann ganz zu erneuern sei. Dies hänge jedoch von mehreren Faktoren ab, z.B. der Erhaltungszustand der Straßenoberfläche, deren verkehrliche Bedeutung, Umfang des „Aufreißens “ der Straßenoberfläche und Unterbau u. ä..