Sitzung: 07.10.2014 Gemeinderat
Herr Fulgner stellt das Verfahren der Ernennung zum
Ehrengemeinderat bzw. Ehrenortschaftsrat klar. In der damaligen Vorlage der
Verwaltung sei nicht deutlich zum Ausdruck gekommen, dass der Titel nach einer
Amtszeit von 35 Jahren und natürlich erst bei Ausscheiden aus dem jeweiligen
Gremium verliehen werde.