Herr Fulgner stellt das Verfahren der Ernennung zum Ehrengemeinderat bzw. Ehrenortschaftsrat klar. In der damaligen Vorlage der Verwaltung sei nicht deutlich zum Ausdruck gekommen, dass der Titel nach einer Amtszeit von 35 Jahren und natürlich erst bei Ausscheiden aus dem jeweiligen Gremium verliehen werde.