Beschluss:
1. Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung (Neufassung Aufstellungsbeschluss) und
Erweiterung des Bebauungsplanes „Große Minke“ entsprechend der im Lageplan vom
30.06.2010 umgrenzten Fläche. Ziel der Erweiterung des Bebauungsplanes ist die
Ausweisung einer Gewerbefläche.
2. Die
Verwaltung prüft, ob ein vereinfachtes Verfahren in Betracht kommt und auf eine
Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) nach § 3 Abs. 1 BauGB
verzichtet und dann sogleich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt werden kann.
3. Der
Gemeinderat nimmt die Erteilung der vorzeitigen Baugenehmigung für das geplante
Vorhaben zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, parallel hierzu das
Bebauungsplanverfahren zügig durchzuführen.