Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung
der Vergnügungssteuersatzung in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Fassung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung
der Vergnügungssteuersatzung in der als Anlage zur Vorlage beigefügten Fassung.