Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 9

Beschluss:

 

Die Gebietsabgrenzung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Innenstadt Sinsheim“ gem. Aufstellungsbeschluss vom 03.11.2009 wird in westlicher Richtung erweitert. Maßgebend ist die Abgrenzung entsprechend der im Lageplan vom 31.05.2010 umgrenzten Fläche.

 

Das Ziel des Aufstellungsbeschlusses vom 03.11.2009 bleibt unverändert (städtebauliche Regelung von Vergnügungsstätten).