Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf des Forstbetriebsplans
für das Forstwirtschaftsjahr 2015 zu. Er bevollmächtigt die Verwaltung zur
Durchführung des Holzverkaufs. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, die
Aufträge für das Rücken des Stammholzes zu vergeben. Das Kreisforstamt –
Forstbezirk Kraichgau - wird ermächtigt, die Sammelbestellungen für Pflanzen
und Pflanzenzubehör zu tätigen.
2.
Der
Brennholzpreis für die Saison 2014/2015 bleibt unverändert bei 55,- €/Fm.