Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt:
1. Für die im Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Alter Sportplatz Rohrbach“ liegenden Grundstücke Flst.-Nr. 12417 (teilweise),
14990 (teilweise), 14991, 14991/1 und 14992 erfolgt eine Umgemarkung von
Gemarkung Sinsheim nach Gemarkung Rohrbach.
2. Die Zerlegung der Grundstücke Flst.-Nr. 12417
und 14990 soll ohne Abmarkung erfolgen. Somit entstehen für die Umgemarkung
keine Vermessungskosten.
Ziel der Umgemarkung ist die räumliche Zuordnung der künftig in Ortskernnähe Rohrbach wohnenden Bürgerinnen und Bürgern zu dem Teilort, der ihren örtlichen Lebensmittelpunkt darstellen wird.