TOP Ö 3: Stadtmarketing Sinsheim GmbH hier: Befreiung von der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GemO/Ersatzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Der Gemeinderat beschließt die Befreiung von
der Prüfungserfordernis des Jahresabschlusses der Stadtmarketing
Sinsheim GmbH und beauftragt die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg eine
entsprechende Ersatzprüfung durchzuführen (§ 103 Abs. 1 S. 2 GemO).