Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Befreiung von der Prüfungserfordernis des Jahresabschlusses der Stadtmarketing Sinsheim GmbH und beauftragt die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg eine entsprechende Ersatzprüfung durchzuführen (§ 103 Abs. 1 S. 2 GemO).