Sitzung: 30.03.2010 Gemeinderat
g) StR Seitz bittet um Auskunft,
weshalb es keinen Hinweis im Stadtanzeiger gegeben habe, dass der Einsatz von
auftauenden Streumitteln aufgrund der Streupflichtsatzung der Stadt Sinsheim
verboten sei. Dies sei in der Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2009 zugesagt
worden.
OB Geinert antwortet, dass dies wohl vergessen worden sei.