g) StR Seitz bittet um Auskunft, weshalb es keinen Hinweis im Stadtanzeiger gegeben habe, dass der Einsatz von auftauenden Streumitteln aufgrund der Streupflichtsatzung der Stadt Sinsheim verboten sei. Dies sei in der Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2009 zugesagt worden.

 

OB Geinert antwortet, dass dies wohl vergessen worden sei.