Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Beschluss:

 

1.  Das Baugebiet „Hettenberg II“ auf Gemarkung Steinsfurt wird privatrechtlich erschlossen. Die Beauftragung eines Erschließungsträgers erfolgt nach Durchführung eines Wettbewerbes. Dies wird zur Entscheidung dem Gemeinderat vorgelegt.

 

2.  Es wird in zwei Abschnitten erschlossen. Der Ortschaftsrat Steinsfurt legt zeitnah die Reihenfolge der Erschließungsabschnitte fest.

 

3.  An dem grundsätzlichen Beschluss, dass mindestens 50 % der Bauplätze bei neu zu erschließenden Baugebieten zum Eingangswert an die Stadt Sinsheim abgegeben werden sollen, wird festgehalten.
Im vorliegenden Baugebiet „Hettenberg II“ werden die zukünftigen Bauplätze der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau (Zuteilungsanspruch) der 50 %-Quote städtischer Bauplätze zugerechnet.