Beschluss:
b) Aufgrund
der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt
Sinsheim den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr
2010 wie folgt fest:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
2010 wird
im Erfolgsplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 16.663.300
€
im Vermögensplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 4.624.500
€
und einem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0
€
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan
vorgesehenen
Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr
2010 auf 1.660.000 €
festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000 €
festgesetzt.