Sitzung: 09.03.2010 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2
Vorlage: GR/018/2010
Beschluss:
a) Aufgrund von § 79 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010:
§
1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 80.743.100 €
davon
im Verwaltungshaushalt 61.134.900
€
im
Vermögenshaushalt 19.608.200
€
2.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe
von 10.600.000 €
3. dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 10.604.200
€
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.500.000 €
festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze der Realsteuern werden
festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
Grundsteuer A auf 310
v.H.
b) für die Grundstücke
Grundsteuer B auf 350
v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf 350
v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 4
Der dem Haushaltplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.