1. Ein Einwohner aus Reihen erkundigt sich zum Sachstand in Sachen „Krematorium Reihen“.

 

StR Gmelin hat eine Frage zur Geschäftsordnung. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich sei, Personen, die in jeder „Aktuellen Viertelstunde“ die gleiche Frage stellten, nicht zu Wort kommen zu lassen.

 

Es folgt ein Zwischenruf des Einwohners.

 

OB Geinert erwidert, dass Geschäftsordnungsanträge Vorrang haben.

 

OB Geinert bittet den Einwohner, nicht in jeder „Aktuellen Viertelstunde“ die gleiche Frage zu stellen. Wenn der Einwohner eine neue Frage stelle, werde er diese selbstverständlich beantworten.

 

Der Einwohner bittet um Auskunft, ob die Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren bereits gehört worden seien.

 

OB Geinert informiert, dass dies im Bebauungsplanverfahren bearbeitet werde.