Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die der Vorlage Nr. 40/2012 als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) zu beschließen.

 

Auf der Grundlage der der Vorlage als Anlage 2 beigefügten „Ermittlung der Wasserversorgungsgebühren“ empfiehlt der Hauptausschuss dem Gemeinderat, sein pflichtgemäßes Ermessen dahingehend auszuüben, als über die Wasserversorgungsgebühren 100 % der ansatzfähigen Kosten zu decken sind.