Herr Siegl teilt mit, dass seit Oktober die VOB 2009 in Kraft getreten ist. Alle Ausschreibungen seit diesem Zeitpunkt finden nach der entsprechenden VOB statt. Die Zusammenfassung mit den wesentlichen Änderungen kann kopiert und an die Gemeinderäte verschickt werden.

 

Herr Siegl fasst die wesentlichen Änderungen zusammen:

 

Zum einen wurden die Wertgrenzen teilweise angehoben. Die freihändige Vergabe wurde auf 20.000,00 € netto angehoben. Eine beschränkte Ausschreibung ist bis 50.000,00 € bei Ausbaugewerken, Landschaftsbau und Straßenausstattung möglich. Bis 150.000,00 € netto ist sie bei Ingenieurbau, Verkehrswegebau und Tiefbau möglich, bis 100.000,00 € bei den übrigen Gewerken. Darüber ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich.

 

Betriebe können nun ihre Eignung über eine Präqualifizierung nachweisen. Die Industrie- und Handelskammer führt ein Präqualifikationsverzeichnis. Dies kann eine deutliche Vereinfachung für die Unternehmen sein.

 

Bei den Sicherheitsleistungen ist auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft, bei einer Auftragssumme bis zu 250.000,00 €, zu verzichten. Bei einer Gewährleistungsbürgschaft bei einer Auftragssumme bis zu 250.000,00 € soll auf die Bürgschaft verzichtet werden.

 

Fehlt die Angabe eines Preises, ist es nicht mehr unbedingt erforderlich, dieses Angebot auszuschließen. Handelt es sich um eine unwesentliche Position und hat diese keine Auswirkung auf die Bieterreihenfolge, wird nicht mehr ausgeschlossen.

Bisher musste ein Ausschluss auch erfolgen, wenn Nachweise fehlten. Diese müssen jetzt nachgefordert und vom Bieter geliefert werden.

 

Bedarfpositionen sind nicht mehr zulässig.

 

Wird nicht ausgeschrieben, muss die Vergabe auf öffentlicher Plattform bekannt gemacht werden. Bei einer freihändigen Vergabe, muss eine Auftragserteilung für einen Auftrag ab 15.000,00 € netto bekannt gemacht werden. Bei einer beschränkten Ausschreibung muss bei einem Auftragsvolumen ab 25.000,00 € die Absicht und die Auftragserteilung bekannt gegeben werden.

Firmen können sich daraufhin bewerben, sie müssen aber nicht genommen werden.

 

Auch die Dokumentationspflicht wurde aufgeweitet. Diese Pflicht wurde bei den letzten Ausschreibungen der Stadt Sinsheim bereits eingehalten.

 

OB Geinert bestätigt, dass diese Information an den Ausschuss sehr wichtig war. Die Zusammenfassung wird an die Gemeinderäte verteilt. Er gibt auch bekannt, dass ein Inhouse-Seminar zu diesem Thema zusammen mit umliegenden Kommunen stattfindet.

 

StR Wolfgang Bauer sieht ein Problem darin, dass keine Bürgschaft mehr unterzeichnet werden darf und möchte wissen, wie die Stadt damit umgeht.

 

Herr Siegl antwortet, dass hier die Vertragserfüllung der Gewährleistung gegenübergestellt werden muss. Eine öffentliche Ausschreibung soll nie ohne Gewährleistungsregelung erfolgen.

 

StR Herbold möchte wissen, wie mit vergessenen Preisen umgegangen wird.

 

Herr Siegl erläutert, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handelt. Der Bieter muss im Wettbewerb sein. Der Preis muss aufgeklärt werden. Evtl. wird der Preis des besten Bieters eingetragen.