OB Geinert stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

 

Anschließend geht er auf den Leserbrief in der RNZ vom 29.11.2010 über das Streusalzverbot ein. Die Streupflichtsatzung verbietet nicht generell die Verwendung von Streusalz. Bei vorhandenen Baumbeständen darf Streusalz nicht eingesetzt werden. Wird Streusalz verwendet, soll nur so viel wie unbedingt notwendig verwendet werden.

 

Herr Heumann geht auf das im Leserbrief angesprochene Bußgeld ein. Laut Satzung beträgt die Höhe 5,00 DM.