Herr Siegl teilt mit, dass die Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen den Kommunen zugeordnet wird, wenn diese eine Einwohnerzahl von 30.000 überschritten haben. Ab einer Einwohnerzahl von 80.000 fällt auch die Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen an die Gemeinde. Maßgebend ist die letzte Volkszählung. Nach der nächsten Volkszählung 2011 wird Sinsheim daher ab dem Jahr 2014 für weitere ca. 13 km Straße und die dazugehörenden Bauwerke wie z.B. die „Elsenzbrücken“ zuständig sein. Der Stadt wird voraussichtlich ein Betrag in Höhe von ca. 88.400,-- € jährlich (6.800,-- € pro km) zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden allerdings auf 255.000,-- € jährlich geschätzt.

 

StR Hennig erkundigt sich, wer für die Sanierungskosten bei bestehenden Schäden aufkommen muss.

 

Herr Siegl stellt klar, dass der Aufwand für Erhaltungsrückstände nicht auf die Gemeinden übertragen werden darf.

 

BM Keßler fügt an, dass eine Abnahme erforderlich wird.