Beschluss:
a) Die Baulandumlegung für den Bereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Alter Sportplatz Rohrbach“ in Sinsheim wird hiermit vom Gemeinderat gem. § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.
b) Zur Durchführung der Verfahren wird folgender Umlegungsausschuss gebildet:
Vorsitzender: OB Geinert
Stellv. Vorsitzender: BM Keßler
Ausschussmitglieder: Stellvertreter/in: Fraktion:
Münkel, Andreas Bauer, Wolfgang CDU
Zoller, Friedhelm Hesch, Peter CDU
Holzwarth, Heinz Hennig, Peter FW
Czink, Michael Skrobanek, Adolf SPD
Hertel, Alexander Reif, Elfriede AfS
Beratende
Sachverständige gem. § 5 DVO zum BauGB
Vermessungssachverständiger: Obervermessungsrat Klaus Ritter
Beratender Sachverständiger: der vom Vermessungsamt des Rhein-Neckar-Kreises zu benennende Sachbearbeiter des Umlegungsverfahrens
c) Die technische Durchführung der Umlegung wird dem Vermessungsamt des Rhein-Neckar-Kreises übertragen.