Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Steinsfurt“ als Satzung.

Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von Abbruchmaßnahmen.

Maßgeblich sind der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf nebst Lageplan Stand Oktober 2009 sowie die beigefügten Richtlinien zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von Abbruchmaßnahmen Stand Mai 2014
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