Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern Steinsfurt“ als
Satzung.
Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien zur Förderung von privaten
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von Abbruchmaßnahmen.
Maßgeblich sind der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf nebst Lageplan
Stand Oktober 2009 sowie die beigefügten Richtlinien zur Förderung von privaten
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie von Abbruchmaßnahmen Stand
Mai 2014.