Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt bei einer Zugehörigkeit zum Gemeinderat von 35 Jahren die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrengemeinderat“. Die Verleihung der Ehrenbezeichnung soll in feierlicher Form unter Aushändigung einer Urkunde erfolgen.