Sitzung: 15.07.2014 Ausschuss für Technik und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: GR/087/2014
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB für den unbeplanten Innenbereich im Stadtteil
Rohrbach, entsprechend der im beigefügten Lageplan dargestellten Fläche, einen
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. Ziel ist
die Umsetzung des am 25.03.2014 durch den Gemeinderat beschlossenen
Vergnügungsstättenkonzeptes sowie des am 29.04.2014 durch den Gemeinderat
beschlossenen Einzelhandelskonzeptes.