Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach § 2 Abs. 1 BauGB für den unbeplanten Innenbereich im Stadtteil Rohrbach, entsprechend der im beigefügten Lageplan dargestellten Fläche, einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. Ziel ist die Umsetzung des am 25.03.2014 durch den Gemeinderat beschlossenen Vergnügungsstättenkonzeptes sowie des am 29.04.2014 durch den Gemeinderat beschlossenen Einzelhandelskonzeptes.