Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Hoffenheim-Nord“ – 6. Änderung (Einleitungsbeschluss) in Sinsheim-Hoffenheim entsprechend der im beigefügten Lageplan vom 22.02.2012 umgrenzten Fläche.

 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Verlegung der nördlichen Baugrenze im Bereich der Fläche für Gemeinbedarf – Schule.

 

Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB).