Ohne weitere Aussprache fasst der
Gemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes
„Hoffenheim-Nord“ – 6. Änderung (Einleitungsbeschluss) in Sinsheim-Hoffenheim
entsprechend der im beigefügten Lageplan vom 22.02.2012 umgrenzten Fläche.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Verlegung der
nördlichen Baugrenze im Bereich der Fläche für Gemeinbedarf – Schule.
Die Bebauungsplanänderung
erfolgt im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB).