Beschluss:
1.
Bebauungsplan
Sinsheim Neulandstraße:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom
29.11.2011. Der Geltungsbereich der 12. Änderung wird auf die im beigefügten
Lageplan dargestellten Flächen ausgeweitet.
2.
Bebauungsplan
Sinsheim Steinsfurt:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den bisher unbeplanten
Innenbereich entsprechend der im beigefügten Lageplan dargestellten Fläche,
einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Ziel ist eine langfristig
geordnete städtebauliche Entwicklung sowie der Ausschluss der Zulässigkeit von
Vergnügungsstätten und Bordellen nach Vergnügungsstättenkonzept.