Beschluss:

 

1.    Bebauungsplan Sinsheim Neulandstraße:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 29.11.2011. Der Geltungsbereich der 12. Änderung wird auf die im beigefügten Lageplan dargestellten Flächen ausgeweitet.

 

2.    Bebauungsplan Sinsheim Steinsfurt:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den bisher unbeplanten Innenbereich entsprechend der im beigefügten Lageplan dargestellten Fläche, einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen. Ziel ist eine langfristig geordnete städtebauliche Entwicklung sowie der Ausschluss der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Bordellen nach Vergnügungsstättenkonzept.