Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 5

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Konzept zum Umgang mit Vergnügungsstätten und Bordellen in der Gesamtstadt Sinsheim zu.

 

a)    Folgende Positivgebiete werden für Vergnügungsstätten vorgesehen:

-      2. Reihe nördlich und südlich der Neulandstraße

-      SNH:14 Zwischen den Bächen

-      SNH: 20.4 und 20.5 Breite Seite

-      SNH: 21 Franzosenbrunnen

-      DÜ: 3-3.3 Hinter der Mühle I

-      SNH: 24 Hinter der Mühle II

 

Im restlichen Stadtgebiet wird die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ausgeschlossen.

 

b)   Folgende Positivgebiete werden für Bordelle und bordellartige Betriebe vorgesehen:

 

-      2. Reihe entlang der Neulandstraße, nördlich der Neulandstraße

-      SNH:14 Zwischen den Bächen

-      SNH: 20.4 und 20.5 Breite Seite

-      SNH: 21 Franzosenbrunnen

-      DÜ: 3-3.3 Hinter der Mühle I

-      SNH: 24 Hinter der Mühle II

 

Im restlichen Stadtgebiet wird die Ansiedlung von Bordellen und bordellartigen Betrieben ausgeschlossen.