Sitzung: 25.03.2014 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Befangen: 5
Vorlage: GR/018/2014
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Konzept zum Umgang mit Vergnügungsstätten und
Bordellen in der Gesamtstadt Sinsheim zu.
a)
Folgende
Positivgebiete werden für Vergnügungsstätten vorgesehen:
-
2.
Reihe nördlich und südlich der Neulandstraße
-
SNH:14
Zwischen den Bächen
-
SNH:
20.4 und 20.5 Breite Seite
-
SNH: 21
Franzosenbrunnen
-
DÜ:
3-3.3 Hinter der Mühle I
-
SNH: 24
Hinter der Mühle II
Im restlichen Stadtgebiet wird die Ansiedlung von Vergnügungsstätten
ausgeschlossen.
b)
Folgende
Positivgebiete werden für Bordelle und bordellartige Betriebe vorgesehen:
-
2.
Reihe entlang der Neulandstraße, nördlich der Neulandstraße
-
SNH:14
Zwischen den Bächen
-
SNH:
20.4 und 20.5 Breite Seite
-
SNH: 21
Franzosenbrunnen
-
DÜ:
3-3.3 Hinter der Mühle I
-
SNH: 24
Hinter der Mühle II
Im restlichen Stadtgebiet wird die Ansiedlung von Bordellen und bordellartigen Betrieben ausgeschlossen.