Beschlüsse:
b) Aufgrund
der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt
Sinsheim den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr
2012 wie folgt fest:
§ 1
Der
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird
im Erfolgsplan
bei Einnahmen und
Ausgaben auf 18.064.000
€
im Vermögensplan
bei Einnahmen und
Ausgaben auf 6.879.000
€
und einem
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0
€
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der im Vermögensplan vorgesehenen
Kreditaufnahmen
wird für das Wirtschaftsjahr 2012 auf 3.887.000
€
festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite wird auf 2.500.000
€
festgesetzt.