Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlüsse:

 

b) Aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt Sinsheim den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt fest:

 

 

§ 1

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird

 

im Erfolgsplan

bei Einnahmen und Ausgaben auf                                                     18.064.000 €

 

im Vermögensplan

bei Einnahmen und Ausgaben auf                                                        6.879.000 €

 

und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von                                                                                                                0 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen

Kreditaufnahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2012 auf                     3.887.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                       2.500.000 €

festgesetzt.