Sitzung: 16.12.2011 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2
Vorlage: GR/129/2011
Beschlüsse:
a) Aufgrund
von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012:
§ 1
Der Haushaltsplan
wird festgesetzt mit
1.
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 75.652.000 €
davon
im
Verwaltungshaushalt 62.866.000
€
im
Vermögenshaushalt 12.786.000
€
2.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung)
in Höhe von 5.800.000
€
3.
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 2.125.000
€
§ 2
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite wird auf 3.500.000
€
festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze der
Realsteuern werden festgesetzt
1.
für die Grundsteuer
a) für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A auf 330
v.H.
b) für die
Grundstücke
Grundsteuer B auf 380
v.H.
2. für die
Gewerbesteuer auf 370
v.H.
der Steuermessbeträge
§ 4
Der dem
Haushaltplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.