Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.

 

Auf der Grundlage der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten „Ermittlung der Gebührenobergrenze nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG)“ übt der Gemeinderat sein „pflichtgemäßes Ermessen“ dahingehend aus, als über die Abwassergebühren 100 % der ansatzfähigen Kosten zu decken sind.