Sitzung: 11.03.2014 Ausschuss für wichtige Angelegenheiten der Kernstadt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: GR/018/2014
Ergebnis:
Der Kernstadtausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
a)
Der
Gemeinderat stimmt dem Konzept zum Umgang mit Vergnügungsstätten und Bordellen
in der Gesamtstadt Sinsheim zu.
In der Kernstadt werden folgende Positivgebiete für Vergnügungsstätten
vorgesehen:
- 2. Reihe nördlich und südlich der Neulandstraße
- SNH:14 Zwischen den Bächen
- SNH: 20.4 und 20.5 Breite Seite
- SNH: 21 Franzosenbrunnen
- SNH: 24 Hinter der Mühle II
Im restlichen Gebiet der Kernstadt wird die Ansiedlung von
Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
b)
Folgende
Positivgebiete werden in de Kernstadt für Bordelle und bordellartige Betriebe
vorgesehen:
- 2. Reihe entlang der Neulandstraße, nördlich der Neulandstraße
- SNH:14 Zwischen den Bächen
- SNH: 20.4 und 20.5 Breite Seite
- SNH: 21 Franzosenbrunnen
- SNH: 24 Hinter der Mühle II
Im restlichen Gebiet der Kernstadt wird die Ansiedlung von Bordellen und bordellartigen Betrieben ausgeschlossen.