Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Befangen: 1

Ergebnis:

 

Der Kernstadtausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

a)        Der Gemeinderat stimmt dem Konzept zum Umgang mit Vergnügungsstätten und Bordellen in der Gesamtstadt Sinsheim zu.

 

In der Kernstadt werden folgende Positivgebiete für Vergnügungsstätten vorgesehen:
- 2. Reihe nördlich und südlich der Neulandstraße

- SNH:14 Zwischen den Bächen

- SNH: 20.4 und 20.5 Breite Seite

- SNH: 21 Franzosenbrunnen

- SNH: 24 Hinter der Mühle II

 

Im restlichen Gebiet der Kernstadt wird die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ausgeschlossen.

 

b)        Folgende Positivgebiete werden in de Kernstadt für Bordelle und bordellartige Betriebe vorgesehen:

- 2. Reihe entlang der Neulandstraße, nördlich der Neulandstraße
- SNH:14 Zwischen den Bächen

- SNH: 20.4 und 20.5 Breite Seite

- SNH: 21 Franzosenbrunnen

- SNH: 24 Hinter der Mühle II

 

Im restlichen Gebiet der Kernstadt wird die Ansiedlung von Bordellen und bordellartigen Betrieben ausgeschlossen.