Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat fest, dass bei Herrn Ortsvorsteher Huber ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Amt des Ortsvorstehers der Ortschaft Reihen vorliegt.